AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Teilnahmebedingungen der Leipziger Tennisschule gUG (haftungsbeschränkt)

1. Vertragsschluss, Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle zwischen den Trainingsteilnehmern und der Leipziger Tennisschule gUG geschlossenen Verträge. Trainingsstunden und Camps können nur über die Buchungsplattform „Sportision“ gebucht werden. Der Vertrag mit der Leipziger Tennisschule gUG kommt erst nach Mitteilung eines konkreten Termins zur Durchführung des Trainings oder durch Inanspruchnahme der Leistungen durch den Teilnehmer verbindlich zustande. Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Zeitraum. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Leipziger Tennisschule gUG schriftlich bestätigt werden. Mit der Abgabe der Buchungsanmeldung über die Buchungsplattform „Sportision“ erfolgt auch das Einverständnis, dass die Bestätigung und die Rechnungslegung an die angegebene Mail-Adresse erfolgt. Die Leipziger Tennisschule gUG ist in der Annahme einer Trainings- und Campanmeldung frei. Die Anmeldung zur Teilnahme am Training bei der Leipziger Tennisschule gUG ist jederzeit möglich. 

Bei Notwendigkeit kann eine Bestätigung mit Einteilung in andere Gruppen / Gruppengrößen und andere Trainingszeiten als in der Buchung angegeben erfolgen. Aufgrund der geänderten Vertragsinhalte besteht dann die Möglichkeit einer Stornierung bis 7 Tage nach Eingang der Bestätigung.

Die Geschäftsbedingungen finden Sie als Anlage zu den Buchungsformularen auf der Buchungsplattform „Sportision“, als Aushang im Büro der Tennisschule sowie auf unserer Homepage. Beim Zustandekommen eines Trainingsvertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leipziger Tennisschule gUG anerkannt und damit Grundlage des jeweiligen Vertrages. Die Vertragssprache ist deutsch.

Im Übrigen gelten die Spiel- und Platzordnung des Leipziger Tennisclub 1990 e.V. bzw. kommerziellen Tennishallenbetreiber, dies betrifft ebenso die Preislisten der Vertragspartner.

2. Training

Das Dienstleistungsangebot der Leipziger Tennisschule gUG umfasst Einzeltraining, Gruppentraining, Mannschaftstraining, Hobby-Training, Leistungstraining, Tennis-Workshops, Ferien-Tennis-Camps, Kids Tennistraining, Kooperationen Schule/Verein, Kooperation KIGA/Verein, Betriebssport, Spielertreffs, uvm.

Zu den gesetzlichen Feiertagen in Sachsen sowie zu den Ferienterminen in Sachsen findet kein Training statt.

Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und max. 6 Teilnehmern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Schulsport, Betriebssport oder nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Leipziger Tennisschule gUG kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke, einteilen und Einteilungen jederzeit ändern. Dabei wird versucht, auf die Kundenwünsche nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. 

Ein Anrecht, Trainingsstunden mit bestimmten Trainern/innen zu besetzen, besteht seitens der Trainingsteilnehmer nicht. Die Leipziger Tennisschule gUG bemüht sich aber, Ihren Wünschen bezüglich der Trainer/innen nachzukommen.

Vor dem Training sind dem Trainer mögliche gesundheitliche Einschränkungen und/oder Erkrankungen mitzuteilen

Eine Trainingseinheit beträgt 60 Minuten inklusive Platzpflege. Die Trainingspreise basieren auf einer Mischkalkulation. Im jeweiligen Trainingspreis sind die Trainer-Honorare, Organisation und Abwicklung, die Ballkosten und der Einsatz moderner Hilfsmittel zum Training enthalten. Die Mitgliedschaft im Leipziger Tennisclub 1990 e.V. bzw. eine Gastgebühr sind im Preis nicht enthalten. Erstere ist auch keine Voraussetzung für die Teilnahme am Training.

3. Aufsicht bei Kindern

Die Aufsichtspflicht der Leipziger Tennisschule gUG bei Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings und kann nicht vor Beginn und nach dem Ende des Trainings übernommen werden. Die Eltern/die Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zum Training zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind während des Trainings den Trainingsbereich eigenmächtig und ohne Abmeldung verlässt.

Bei Camps erstreckt sich die Aufsichtspflicht der Leipziger Tennisschule auf die Durchführungszeit des Camps.

4. Ausschluss vom Training

Die Leipziger Tennisschule gUG behält sich das Recht vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. Bei rückständigen Trainingsgebühren ist die Leipziger Tennisschule gUG berechtigt, die betroffenen Trainingsteilnehmer vom Training auszuschließen. In diesen Fällen hat der ausgeschlossene Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung der (anteiligen) Trainingsgebühr.

5. Ausgefallene Trainingsstunden

Sollten Trainingsstunden (Einzel oder Gruppen) durch schlechtes Wetter, Unbespielbarkeit der Plätze, Verhinderung des Trainers abgesagt werden, wird in jedem Fall ein Nachholtermin angeboten. Nachholtermine können auch am Wochenende, in den Ferien oder zu Saisonende stattfinden. Sollte es trotz intensiver Bemühungen so sein, dass eine Einzeltrainingsperson oder eine Gruppe offene Nachholstunden hat, werden diese per Gutschrift der Trainingsgebühr auf die nächste Saison übertragen. In der Wintersaison ist zu beachten, dass die gebuchten Plätze in der Halle nicht einfach hinsichtlich Spieltermin verschoben werden können. Die Tennisschule wird im Falle der Verhinderung des Trainers in der Wintersaison vorzugsweise eine adäquate Vertretung stellen.

Für nicht wahrgenommene Trainingseinheiten durch Verletzung, Krankheit o.ä. besteht kein Anspruch auf Ersatz. Eine Nichtteilnahme entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung für das Training und eine von der Leipziger Tennisschule gUG verauslagte Hallengebühr bzw. Platzmiete. Bei Rücktritt nach Beginn eines Camps/Kurses wird die Camp-/Kursgebühr nicht zurückerstattet. Sonderfälle bedürfen einer Absprache mit der Tennisschule (ggf. kann eine Stornogebühr anfallen). Bei Trainingsausfall durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Nachholung des Trainings.

6. Haftung

Die Haftung der Leipziger Tennisschule gUG für Schäden im Zusammenhang mit dem Tennistraining beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Tennistraining geschieht auf eigene Gefahr. Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Die Leipziger Tennisschule gUG übernimmt keine Haftung für den Ersatz von liegengebliebenen und/ oder abhanden gekommenen Gegenständen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und /oder Sachen.

7. Datenschutz

Die bei der Anmeldung erfassten bezogenen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Leipziger Tennisschule gUG verpflichtet sich, die erhobenen Daten nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verwalten. Ihre Daten werden im Rahmen der steuerrechtlichen und gewerberechtlichen Fristen aufbewahrt. Danach werden Ihre Daten gelöscht, es sei denn, sie haben ausdrücklich in die weitere Verwendung eingewilligt. 

8. Recht am eigenen Bild

Mit der Trainingsanmeldung willigen der/die Teilnehmer/in und sein/ihr Erziehungsberechtigter ein, dass während des Trainings von dem/der Teilnehmer/in getätigte Foto- und Filmaufnahmen ohne Namenszuordnung für Werbezwecke, insbesondere für Flyer, Poster und Werbeplakate und/oder andere öffentliche PR-Maßnahmen der Leipziger Tennisschule gUG, sowie zur Veröffentlichung von Bildern im Internet, sowie in Fotobüchern und einzelnen Printmedien, honorarfrei verwendet werden dürfen. § 23 Abs.2 KunstUrhG sowie die gesonderten Regelungen zum Datenschutz bleiben unberührt. 

Sollte der Trainingsteilnehmer damit nicht einverstanden sein, hat er dies schriftlich mitzuteilen.

8. Zahlungsbedingungen

Die Trainingsgebühren beziehen sich jeweils auf den ausgeschriebenen Zeitraum (Sommersaison: ca. April-September / Wintersaison: ca. Oktober-März). Die komplette Trainingsgebühr wird in einem Betrag erhoben. Eine entsprechende Rechnung erhalten Sie nach Zustandekommen des Vertrages. Der Rechnungsbetrag ist zahlbar nach 14 Tagen durch Überweisung oder Lastschrift.  Zusätzlich zur Trainingsgebühr wird für die Hallenbenutzung eine Hallengebühr in Rechnung gestellt. Nach Beginn einer Trainingseinheit erfolgt keine Rückerstattung oder Verrechnung.

Bei Camps wird die Gebühr nach Bestätigung und Rechnungsstellung fällig.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist wird pro Mahnung eine Mahngebühr von 10,00 € fällig. Rücklastschriftgebühren werden mit an den Teilnehmer in der angefallenen Höhe weiterbelastet.

9. Kündigung

Es bedarf keiner Kündigung, da alle Verträge laufzeitbegrenzt sind.  

Eine vorzeitige Auflösung des Vertrages ist nur in Ausnahmenfällen und nach persönlicher Rücksprache mit der Leipziger Tennisschule gUG möglich. Eine außerordentliche Kündigung wegen Umzug o.ä. ist ausgeschlossen. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge findet nicht statt.

10) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.

AGB Stand Juni 2023